Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel vom Tourismusverband Lend-Embach ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspieles 

Das Gewinnspiel läuft bis zum 30.11.2024. Bis zu diesem Zeitpunkt erhalten Nutzer die Möglichkeit am Gewinnspiel teilzunehmen. Die Teilnahme ist ausschließlich online mit dem Ausfüllen des Teilnahmeformulars möglich.

Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen buche bis zum 30.11.2024 deinen SKI FOR FREE Urlaub bei einem der teilnehmende Partnerbetriebe anschließend ist das Ausfüllen des Teilnahmeformulars auf der Website gewinnspiel.embach.at notwendig. Nach Teilnahmeschluss eingehende Formulare können nicht mehr berücksichtigt werden. Pro Teilnehmer nimmt nur EINE übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Mehrfach abgegebene Anmeldungen können NICHT berücksichtigt werden! Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter vom Tourismusverband Lend-Embach. Zudem hält sich der Tourismusverband Lend-Embach vor nach eigenem Ermessen Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn wie folgt vorliegt:
 

  • eine Manipulation in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel
  • bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen
  • bei falschen oder irreführenden Angaben in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel.
     

Die Preise

Wir verlosen bis zu 5 Nächte SKI FOR FREE URLAUB für die ganze Familie in einem Partnerbetrieb inkl. gratis Skipass.

Am 23.12.2024 verlosen wir unter allen gültigen Teilnehmern einen einzigartigen Winterurlaub bei uns ins Embach!

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, buche bis zum 30.11.2024 deinen SKI FOR FREE URLAUB, fülle das Teilnahmeformular aus und melde dich für den TVB Lend-Embach Newsletter an. Alle Teilnehmenden, haben unabhängig vom Datum ihrer Teilnahme die Chance auf den Gewinn. Das Gewinnspiel endet am 30. November 2024 um 24:00 Uhr.

Benachrichtigung

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt am 23.12.2024 im Rahmen einer auf einem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung. Der Gewinn ist nicht in bar ablösbar und nicht übertragbar. Die Veröffentlichung des Gewinnes erfolgt auf den Social Media Portalen vom Tourismusverband Lend-Embach und gegebenenfalls auch im Newsletter bzw. auf der Webseite. Dabei wird aus Datenschutzgründen nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bekannt gegeben.

Benachrichtigung

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt zeitnah nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf einem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung.
Der Gewinn ist nicht in bar ablösbar und nicht übertragbar.

Die Veröffentlichung des Gewinnes erfolgt auf den SocialMedia Portalen vom Tourismusverband Lend-Embach und gegebenenfalls auch im Newsletter bzw. auf der Webseite. Dabei wird aus Datenschutzgründen nur der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens bekannt gegeben.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Tourismusverband Lend-Embach behält sich ausdrücklich vor das Gewinnspiel ohne vorige Ankündigung von Gründen vorzeitig zu beenden. Das gilt vor allem für jene Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm angegebenen Daten zu Person und E-Mail Adresse richtig und wahrheitsgemäß sind. Der Tourismusverband Lend-Embach weist ausdrücklich darauf hin, dass die Daten nur in Zusammenhang mit dem Gewinnspiel verwendet werden und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung zur Gewinnspielteilnahme jederzeit unter info@embach.at widerrufen. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten Daten umgehend gelöscht.

Anwendbares Recht

Fragen zum Gewinnspiel sind an den Tourismusverband Lend-Embach zu richten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.
Viel Glück beim Gewinnspiel! 
 

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